Ausbildung

Vorgeschichte

Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts werden kranke Tiere nach einfachen Schriften von den Bauern behandelt. Zudem gibt es Bauern, die sich durch Erfahrung und Lehre zusätzliche Kenntnisse angeeignet haben. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung der Viehzucht nahm auch die Zahl der „Viehärzte“ und der Geburtshelfer zu. Einige von ihnen hatten in ihrer Region ein hohes Ansehen und regelmässige Kundschaft, in der Regel wirkten sie aber nur im eigenen Dorf. In einigen Kantonen erteilten alte Praktiker einen strukturierten Unterricht.

 

Im 18. Jahrhundert regeln einige Kantone die tierärztliche Praxis. Die angehenden Viehärzte müssen ihre Fähigkeit mit einem Zeugnis eines von der kantonalen Gesundheitskommission anerkannten Praktikers belegen.

 

Im Kanton Zürich  legt ein Mandat von 1776 eine zweijährige Lehre oder den Besuch einer Veterinärschule mit Abschlussexamen vor drei Mitgliedern der Gesundheitskommission (darunter ein Arzt und ein Tierarzt) fest. Es ging darum, die Namen verschiedener Krankheiten und von 20-30 Medikamenten zu kennen. Die Kandidaten erhielten den Unterreicht auch  in Freiburg im Breisgau (2 Semester) oder in Karlsruhe (1 Semester). Nach wie vor herrschte die Quacksalberei vor und die meisten Bauern versuchten, die Tiere nach überlieferten Methoden zu heilen.

 

Allerdings gab es ab 1761 verschiedene Tierärzte, die in der von Claude Bourgelat gegründeten Veterinärschule in Lyon einen wissenschaftlich begründeten Unterricht erhalten haben.

Die Berner Fakultät (1806)

Im Jahr 1804 beauftragte der Grosse Rat des  Kantons Bern eine Kommission, die Errichtung einer Akademie für die Ausbildung der Jugend zu prüfen. Diese Kommission erachtete für die Ausbildung in Medizin folgendes als unentbehrlich: (1) Anatomie, Physiologie und Anthropologie; (2) klinische Therapie und Medikamentenlehre; (3) Chirurgie und Verbandlehre; (4) „Vieharzneywissenschaft. Letztere ist zumahl für die Schweitz ein dringendes Bedürfnis, als dass sie in unserer Anstalt übergangen werden dürfte.“

 

Die Dringlichkeit der Anträge wurde erkannt, denn bereits am 22. Februar 1806 beschliesst der Kleine Rat die Schaffung einer tierärztlichen Lehranstalt an der Akademie in Bern. Der Lohn des Medizinprofessors beträgt 1600 Lb., des Chirurgen 1500 Lb. und des Veterinärprofessors 1500 Lb. Drei Kandidaten bewerben sich, ein Student aus Alfort ohne Abschluss und zwei bernische Viehärzte. Ihre Zeugnisse werden als ungenügend erachtet. Im März wählt die Behörde Friedrich Emmert, Doktor der Medizin aus Tübingen. Er hat beim württembergischen Arzt Ploucquet Tierheilkunde studiert. Ploucquet ist Autor des „Vollständigen Rossarzt“ und verschiedener veterinärmedizinischer Schriften. Bereits am 30. März 1806 wird Emmert feierlich eingeführt. Seine Wahl war in jeder Hinsicht gut. In provisorischen Einrichtungen an Bubenbergplatz werden ein Sektionsraum und  ein Spital und eine ambulatorische Klinik eingerichtet. 1806 immatrikuliert sich ein einziger Schüler, 1807 sind es elf und 1809 zwölf. Der Kurs dauert zwei Jahre und die ersten Diplome werden 1809 ausgestellt.

 

 Die tierärztliche Ausbildung erfolgt in engem Zusammenhang mit der ärztlichen Ausbildung. Für Ärzte, Chirurgen, Geburtshelfer, Tierärzte und Hebammen gelten die gleichen Regeln. Emmert ist in der Humanmedizin, wo sein Bruder Professor ist, Prosektor der Anatomie.

Der weitere Bestand der Veterinärschule ist gesichert.1812 werden zwei hervorragende Schüler, Mathias Anker und Peter Schilt, nach Deutschland, Oesterreich und Frankreich entsandt, um sich für die Dozententätigkeit vorzubereiten. 1816 wird Anker provisorisch und 1818 definitiv Professor.

 

1824 wird der Arzt und Tierarzt Friedrich Gerber und 1833 der Tierarzt Rychner, einer der ersten Buiatriker, angestellt.

 

Nach dem Reglement vom 15. September 1834 ist die Veterinärschule Teil der medizinischen Fakultät der neu gegründeten Universität. Die Schule befindet sich jetzt an der Engehalde. In ihr lehren zwei ausserordentliche Professoren, ein Prosektor und Assistenten. Die Ausbildung der Tierärzte dauert zwei Jahre. Die Zulassungsbedingungen sind recht liberal; wo ein Maturitätszeugnis fehlt, genügt ein Zeugnis des Pfarrers, wonach der Kandidat lesen, schreiben und rechnen kann.

 

Die Zahl der Studenten bleibt klein. Bis 1842 haben 318 Tierärzte abgeschlossen. Davon praktizierten 124 im Kanton Bern.

 

Mit dem Gesetz vom 3. September 1868 wird die Stellung der Veterinärschule grundlegend geändert. Sie wird von der Universität abgetrennt und erhält ein eigenes Statut. Der Lehrkörper besteht aus mindestens drei Professoren, einem Prosektor und einem Klinikassistent. Einer der Professoren hat die Funktion des Direktors. Die Ausbildung der Studenten beträgt sechs Semester.  Die Kandidaten für die untere Klasse müssen ein Zeugnis der zweiten Stufe der Sekundarschule vorweisen, die Kandidaten der oberen Klasse müssen ein Abgangszeugnis einer Sekundarschule vorweisen.

 

Diese neue Regelung hat bei Lehrern und Schülern zu unerwartet heftigen Protesten geführt.  Mindestens eine Begründung  der Ablösung von der Universität ist aber zutreffend: die Vorbildung der Veterinärstudenten ist keinesfalls hochschulreif.

 

Der neue Lehrkörper hat die Lektion begriffen. Das Zulassungsreglement von 1870 verlangt eine der Maturität entsprechende Ausbildung.  Die Professoren Pütz, Metzdorf, Anacker, von Niederhäusern und Hartmann beantragen ihre Aufnahme in den akademischen Lehrkörper. Dem Gesuch wird entsprochen und der Direktor der Schule erhält den Status eines Dekans. In einem internen Reglement wird eine Aufsichtkommission von sechs Mitgliedern, darunter drei praktizierenden Tierärzten, geschaffen.

 

An Stelle von Metzdorf und Anacker werden 1876 Bugnion und Guillebeau gewählt. Im folgenden Jahr geht Pütz nach Hohenheim, ihm folgt Berdez von Zürich nach. In den Jahren 1882 bis 1888 werden Hess, Noyer und Rubeli zu Professoren ernannt. 1895 werden die alten Gebäude durch Neubauten ersetzt.

 

Die bedeutenden Dienstleistungen der Schule, die Qualität der Professoren und ihre hohe Wertschätzung schufen günstige Rahmenbedingungen für die Reintegration der Veterinärschule in die Universität. Der Antrag wurde vom Grossen Rat ohne Gegenstimme und in der Volksabstimmung vom 25. Januar 1900 mit 30'215 gegen 8888 Stimmen angenommen. Die Ausführungsbestimmungen dazu wurden im gleichen Jahr beschlossen. Bern wurde weltweit die erste Universität, die einen Doctor medicinae veterinariae verleihen durfte!

Die Zürcher Fakultät (1820)

Am 24. November 1819 richtete die Gesundheitskommission des Kantons Zürich eine Denkschrift an den Kleinen Rat, wonach die Ausbildung zum Tierarzt ungenügend sei. Sie beantragte ein Ausbildungsprogramm. Dem Antrag wurde entsprochen und in der Folge wurden zwei Lehrer angestellt, der Obertierarzt Kaspar Michel und der Arzt und Tierarzt J. C. Wirth. 

Die Ausbildung begann am 16. Februar 1820 mit zwölf Schülern im Haus Michels in Aussersihl. Nach drei Jahren waren schon 43 Tierärzte ausgebildet. Der Versuch erwies sich als erfolgreich. In einer Verordnung von 1823 wurde die Ausbildung auf vier Semester festgelegt. 1825 waren es schon 89 Absolventen, worunter 65 Zürcher. Die Schule bestand – als Provisorium – bis 1834.

 

Am 13. Januar 1834 wurde die Schule durch die kantonale Gesetzgebung als dauerhafte Institution anerkannt. Die Ausführungsbestimmungen wurden am 12. April 1834 beschlossen. Die Ausbildung wurde auf zwei Jahre festgelegt. Als Zulassungsbedingung galt vorher eine abgeschlossene Primarschule, ab 1838 zusätzlich zwei Jahre Sekundarschule.

 

Bis 1834 war die Schule immer noch im Hause Michel in Aussersihl. Dann konnte das Haus des aufgehobenen kantonalen Scharfrichteramtes und Wasenmeisters zwischen zwei Armen der Sihl bezogen werden. Es wurden auch Neubauten erstellt, doch die Einrichtungen für den Betrieb der Schule blieben bescheiden und finster.

 

Michel starb 1834 und wurde durch Kantonstierarzt Hirzel ersetzt. Heinrich Koller, Tierarzt in Zürich wurde sein Adjunkt.

 

Mit Gesetz vom 26. Juni 1848 wird die Ausbildungsdauer auf drei Jahre festgelegt. Vorher sind drei Jahre Sekundarschule obligatorisch. Das Mindestalter wird auf 15 Jahre herabgesetzt.

 

1849 lehren sechs  Professoren, worunter der Chemiker Hofmeister und der Botaniker Nägeli, sowie ein Prosektor an der Schule. Zangger ersetzt bald den verstorbenen Wirth. 

 

Nach dem Tod von Hirzel im Jahr 1855 übernimmt Zangger die Direktion. Unter seiner dynamischen Leitung wird die Schule reorganisiert. Für die Kliniken, die Anatomie, den Hundzwinger und die Schmiede werden Neubauten erstellt. Im Gesetz vom 23. Dezember 1859 wird die Schule als höhere Fachschule anerkannt. 1855 schliessen 13 Schüler ab, 1860 deren 33.

 

Grosszügige Anstellungsbedingungen erlauben die Berufung bedeutender ausländischer Lehrer wie Feser, Hofmeister, Naegeli, Siedamgrotzky oder Bollinger.

 

Ab 1878 ist die bestanden Maturität mit Latein zwingende Zulassungsbedingung. Die Lehrer erhalten den Titel eines Professors.

 

Zangger stirbt am 6. März 1882; es war ihm vergönnt, die Erfüllung seines Reorganisationsprojekts zu erleben.

 

Im Gesetz vom 5. Juli 1885 wird der bisherige Status der Veterinärschule beibehalten; die Studiendauer beträgt sieben Semester und das Mindestalter 17 Jahre. In den Jahren 1885-1896 werden neue Laboratorien, ein neuer Zwinger und neue Ställe erbaut.

 

1895 tritt Zschokke als Direktor an die Stelle von Meyer. Das Bundesgesetz vom 11. Dezember 1899 verlangt als Zulassung die Maturität und ein zusätzliches Schuljahr. Von 1886 bis 1902 besuchen im Mittel 43 Studenten den Unterricht (33 bis 61); sie stammen aus den nord- zentral- und ostschweizerischen Kantonen sowie aus dem Ausland.

 

Nachdem die Berner Schule am 25. Januar 1900 zur Fakultät der Universität erhoben worden ist, drängt sich dies auch für Zürich auf. Das Reglement von 1899 über die Maturität als Zulassungsvoraussetzung ermöglichte dies. Am 22. Juni 1900 hat der Senat der Universität die Schaffung einer veterinär-medizinischen Fakultät beschlossen. Der Beschluss wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 1901 mit 21'692 gegen 9880 Stimmen gutgeheissen.

Literatur

Sackmann W.

100 Jahre Veterinär­medizinische Fakultät der Universität Zürich 1902-2002.

Veterinärmedizinische Fakultät Zürich, 2002.

 

Schatzmann U., Hörning B., Nicolet J., Sackmann W.

Denkschrift Veterinär­medizinische Fakultät Bern 1900-2002.

Verlag Hans Huber, Bern, 2004.

Quelle

Leclainche E.: Histoire de la Médecine Vétérinaire. Toulouse 1936.